Globalbeiträge
In Deutschland steuerpflichtige Arbeitnehmer zahlen in vielen EU-Ländern, in denen sie beschäftigt sind, sogenannte einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge). Diese umfassen sowohl die Krankenversicherungsbeiträge, als auch die Rentenversicherungsbeiträge und sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Neue Aufteilungssätze
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte mit dem Schreiben vom 19.11.2021 (Az. IV C 3 - S 2221/20/10002 :003) die ab 2022 geltenden Aufteilungsprozentsätze für die Länder Malta, Zypern, Norwegen, Portugal, Spanien, Belgien, Irland und Lettland. Darin enthalten sind auch die jeweiligen Prozentsätze für die Höchstbetragsberechnung des Arbeitgeberanteils.
Beispiel Belgien
Steuerpflichtige, die in Belgien der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können aus dem Globalbeitrag einen Anteil von 52,25 % als Altersvorsorgeaufwendungen, einen Anteil von 39,33 % als Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung sowie 8,43 % für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Die Abweichung in der Summe beruht auf der Rundung der Einzelwerte.). Für die Höchstbetragsberechnung ist ein Arbeitgeberanteil von 99,62 % anzusetzen.
Stand: 26. Januar 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns
Wir sind Steuerberater in Bamberg und betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und bieten eine individuelle Beratung, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden zugeschnitten ist. Sie haben steuerliche Fragen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir sind gerne für Sie da!